„Schimmel“ an der Wand – wer oder was ist schuld?
Ein Gutachten bei Schimmelbildung kann zur Schlichtung eines Streites sowie zur klärung der Ursache beitragen.
Sie haben bei sich einen Schimmelpilzschaden festgestellt oder vermuten eine mikrobielle Belastung. Neben Fragen zur Gesundheit oder erfolgreichen und dauerhaften Beseitigung der Schimmelpilze beschäftigt Sie natürlich die Frage der Ursache bzw. der Verantwortlichkeit im Beziehungsfeld Mieter, Eigentümer, Bauträger oder Handwerker.
Ein Gutachten bringt Klarheit und kann z.B. als Schiedsgutachten Streitigkeiten beenden. Ein Schiedsgutachten wird von beiden Parteien in Auftrag gegeben. Das Ergebnis ist dann für beide Parteien bindend. Sie können selbstverständlich auch ein sogenanntes Privatgutachten anfordern. Dann besteht ein Vertrag zwischen Ihnen und mir.
Gutachten bei Schimmelbildung oder Feuchteschäden
Gutachten zu Schimmelpilzbefall oder Feuchteschäden biete ich nicht nur für private Auftraggeber, sondern auch für Versicherungen und Gerichte an.
Von mir als Sachverständigen können Sie eine neutrale und unabhängige Diagnose zu einem Schimmelpilzschaden erwarten. Ein Schimmelpilzgutachten dient neben der Beweissicherung auch als Beweismittel. Es werden Tatsachen festgestellt und daraus Schlussfolgerungen für die Ursachen das Schimmelpilzbefalls gezogen, alles laienverständlich.
Sie hätten gerne mehr Information? Nehmen Sie Kontakt auf: Tel.: 0351 – 84 72 33 23